Die rechtlichen Vorgaben sind folgende:

  1. Es wurden 3000 Unterschriften stimmberechtigter Bürger gesammelt, die damit einen Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens stellen.
  2. Diese Unterschriften wurden allen Wahlämtern in den Heimatkommunen vorgelegt, die das Wahlrecht der Unterzeichner bestätigt haben.
  3. Die bestätigten Unterschriften wurden dem Landes­wahlleiter mit dem Antrag auf ein Volksbegehren eingereicht.
  4. Als Termin für den Start des Volksbegehrens hat der Landeswahlleiter den 5. Januar angesetzt.
  5. Wir müssen an alle 396 Städte und Gemeinden Unterschriftenlisten schicken.
  6. Die Gemeinden und Städte müssen die Listen vom 2. Februar bis zum 7. Juni auf einem Amt zur Unterschrift auslegen.
  7. Wir dürfen ab dem 5. Januar während der Zeit von 12 Monaten überall Unterschriften sammeln. Diese müssen spätestens am 4. Januar 2018 von den Wahlämtern bestätigt sein.

Wahlberechtigt sind nur Deutsche, die in NRW ihren Hauptwohnsitz haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

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